Registrierung gemäß Verpackungsgesetz
Am 1.1.2019 trat in Deutschland das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Seitdem müssen alle Inhaberinnen und Inhaber eines online-Geschäfts zum Recycling der verwendeten Verpackungen beitragen und Gebühren zahlen.
Anbei die Bestätigung der Registrierung zum herunterladen:
Alle registrierten Betriebe werden in einem öffentlichen Register geführt. Hier kannst du meine Angaben überprüfen oder eine Anfrage für ein anderes Geschäft starten:
https://oeffentlicheregister.verpackungsregister.org/Manufacturer