Registrierung gemäß Verpackungsgesetz

Am 1.1.2019 trat in Deutschland das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Seitdem müssen alle Inhaberinnen und Inhaber eines online-Geschäfts zum Recycling der verwendeten Verpackungen beitragen und Gebühren zahlen.

Anbei die Bestätigung der Registrierung zum herunterladen:

Alle registrierten Betriebe werden in einem öffentlichen Register geführt. Hier kannst du meine Angaben überprüfen oder eine Anfrage für ein anderes Geschäft starten:

https://oeffentlicheregister.verpackungsregister.org/Manufacturer

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